Bauwesen Hornbek
Im Abschnitt Bauwesen möchten wir alle Interessierten über möglichst viele Bereiche rund um das Thema "Bauen und Planen" in Hornbek informieren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der abrufbaren Informationen nicht gewährt werden kann.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Amt Breitenfelde:
Amt Breitenfelde
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542 803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de
Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadtentwicklung. Sie ist zweistufig aufgebaut und besteht aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und den Bebauungsplänen.
Während der Flächennutzungsplan flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darstellt, werden Bebauungspläne für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan. Sie werden als Satzungen beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Ihre Baugenehmigungen.
Flächennutzungspläne:
Ursprungsplan, Planzeichnung Teil A
1. Änderung - für das Gebiet südlich des Lippenhorstweges, nörlich der Landesstraße 200 (L200) - Planzeichnung, Begründung, Zusammenfassende Erklärung
Auslegung 3. Änderung des Flächennutzungsplanes - für das Gebiet südlich des Lippenhorstweges und westlich des Lütjenmoorweges
Die Auslegung findet vom 16.09.2024 - 16.10.2024 statt.
Bebauungspläne:
1 - südlich des Lippenhorstweges und der Hauptstraße und westlich der Möllner Straße (L200) gelegen - Planzeichnung Teil A und Text, Teil B, Begründung, Anlage zur Begründung, Verkehrslärmuntersuchung
1. Änderung B-Plan 1 - für das Gebiet des Bauhofes, östlich Lütjenmoorweg, § 13a-Verfahren - Plan - Begründung - Bekanntmachung - Baugrundgutachten
Auslegung Bebauungsplan Nr. 2 - für das Gebiet südlich des Lippenhorstweges und westlich des Lütjenmoorweges für den Zeitraum
Die Auslegung findet vom 16.09.2024 - 16.10.2024 statt.
Außenbereichssatzung: Für den Bereich östlich der L 200 beidseitig des Güsterer Weges hat die Gemeinde Hornbek eine Satzung nach § 35 (6) BauGB verabschiedet, die die Bebauungsmöglichkeiten in diesem Gebiet regelt.
Außenbereichssatzung: Planzeichnung Teil I Planzeichnung Teil II Begründung
1. Änderung: Planzeichnung Begründung
2. Änderung: Planzeichnung mit Begründung
Die Planunterlagen können Sie weiterhin auch während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache im Stadthaus Mölln, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, einsehen.
Über den nachfolgenden Link können Sie den Lageplan der archäologischen Denkmale und Interessensgebiete der Gemeinde Hornbek einsehen:
Über nachfolgenden Link können Sie die Beschreibung der archäologischen Interessensgebiete einsehen:
Frau Kerstin Orlowski
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Obere Denkmalschutzbehörde
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Telefon: 04621-387-20
Fax.: 04621-387-55
E-Mail: kerstin.orlowski@alsh.landsh.de
Internet: www.archaeologie.schleswig-holstein.de
Strassenbeleuchtung
Straßenleuchtenkataster
Übersicht Straßenleuchten (Plan)
Übersicht Straßenleuchten (technische Daten) - wird später bereitgestellt
Strassen- und Hausnummern
Straßen- und Hausnummernpläne
Die Gemeinden sind zuständig für die Vergabe der Straßennamen. Die Straßen erhalten einen Straßenschlüssel, der vom Katasteramt übernommen wird. Die Festsetzung der Hausnummern erfolgt durch das Amt Breitenfelde durch Bescheid (Verwaltungsakt).
In der nachfolgenden Tabelle können Sie in der Spalte "Nr." den amtlichen Straßenschlüssel entnehmen. In der Spalte "Hausnummernplan" gelangen Sie, sofern dieser schon erstellt ist, über einen weiterführenden Link zum Hausnummernplan der entsprechenden Straße. Es ist beabsichtigt, die Hausnummernpläne aller Straßen im Frühjahr 2015 zur Verfügung zu stellen.
Nr | Strasse / Hausnummernplan |
4050 | An der Beek |
4075 | Am Dorfteich |
4100 | Am Kanal |
4150 | Am Mühlenteich |
4200 | Apfelblütenweg |
2400 | Eichenweg |
4250 | Güsterer Straße |
4300 | Hauptstraße |
4350 | Kirschweg |
9901 | Kreuzung BAB 24/Eisenbahn, keine Karte vorhanden |
4400 | Lippenhorstweg |
4450 | Lütjenmoorweg |
4500 | Mühlengutsweg |
4550 | Schaarweg |
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden für ".....Orte in der Nähe von Hauptsverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen .....".
In Hornbek ist die Landesstraße 200 (L 200) und die Bundesautobahn 24 (BAB 24) zu berücksichtigen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornbek hat den Lärmaktionsplan in der Sitzung am 06.10.2014 beschlossen.
Den Lärmaktionsplan der Gemeinde Hornbek können Sie hier, oder während der Öffnungszeiten im Stadthaus Mölln, Zimmer 8, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, während der Dienststunden, montags bis mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Amt Breitenfelde
Der Amtsvorsteher
Bauangelegenheiten
Sylvia Funke
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel.: 04542-803-106
E-Mail: sylvia.funke(at)moelln.de
Die Gemeinde Hornbek hat die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsplan dargestellt.
Der Landschaftsplan ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell für den Flächennutzungsplan.
Den Landschaftsplan der Gemeinde Hornbek können Sie über nachfolgende Links einsehen: